Wirtschaftsglossar G
Akademie für Marketing und Betriebswirtschaft
GATT (General Agreement on Tariffs and Trade)
= Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
Bis 1995 die WHO gegründet wurde, war das GATT die höchste internationale Institution zur Regelung des Welthandels.
Geld
Das Geld ist ein allgemein anerkanntes Zahlungsmittel, das meist auf metallischen Münzen und Banknoten basiert. Der Staat hat das alleinige Geldschöpfungsmonopol und bestimmt daher, was ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und was nicht.
Geldkarte
Die Geldkarte ist eine Chipkarte für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, die immer wieder aufgeladen werden kann. Sie soll insbesondere Kleinbetragszahlungen vereinfachen.
Geldkurs
Der Geldkurs ist das Angebot für den Kauf einer Währung oder auch eines Wertpapiers.
Geldmarkt
Der Geldmarkt umfasst alle Handelsgeschäfte mit Geld. Darunter fallen Handelsgeschäfte von Geschäftsbanken untereinander sowie Refinanzierungsgeschäfte der Bundesbank mit den Geschäftsbanken.
Geldmarktfonds
Hierbei handelt es sich um das Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. Geldmarktfonds bestehen überwiegend aus Geldmarktpapieren.
Geldmenge
Alle als Geld verwendbaren Zahlungsmittel einer Volkswirtschaft bezeichnet man als Geldmenge. Von der Bundesbank wurden drei Geldmengen genauer beschrieben:
Geldmenge M1 = Bargeld + Sichteinlagen inländischer Banken
Geldmenge M2 = M1 + Termineinlagen inländischer Nichtbanken mit einer Laufzeit < 4 Jahre
Geldmenge M3 = M1 + M2 + Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit einer Kündigungsfrist von3 Monaten.
Geldpolitik
Die Geldpolitik erfolgt durch die Zentralbank oder andere Währungsbehörden zur Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld und zur Beeinflussung des Zins- und Preisniveaus. Dazu kommen geldpolitische Instrumente zum Einsatz.
Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man das Einbringen von Erlösen aus illegalen Geschäften in den legalen Wirtschaftskreislauf.
Gemeindefinanzierung
Die Gemeindefinanzierung meint die Finanzierung der Kommunen durch ausreichende Haushaltsmittel, um ihre Aufgaben selbständig erledigen zu können. Die Gemeindefinanzierung ist einer der Schlüsselbestandteile der föderativ aufgebauten Bundesrepublik Deutschland.
Gemeinschaftsausschuss der deutschen gewerblichen Wirtschaft
Hierin haben sich die wirtschaftlichen Spitzenverbände zusammen geschlossen. Der Ausschuss verfolgt das Ziel einer wirtschaftspolitischen Aussprache und dient zur Abstimmung der Verbände untereinander.
Gemeinwirtschaft
Hierbei handelt es sich um eine wirtschaftliche Konzeption, bei der Unternehmen keine Gewinnmaximierungsziele verfolgen, sondern dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet sind. Träger solcher Konzeptionen können der Staat, Kirchen, Gewerkschaften oder andere Institutionen sein. Inzwischen haben sie stark an wirtschaftlicher Bedeutung verloren. Lediglich Kirchen und Wohlfahrtsverbände haben noch gemeinwirtschaftliches Gewicht.
Generaldirektion (GD)
Die Generaldirektion ist ein Verwaltungsressort der EU-Kommission, an dessen Spitze ein Generaldirektor steht. Es gibt insgesamt folgende 24 Generaldirektionen: Auswärtige Beziehungen, Wirtschaft und Finanzen, Industrie, Wettbewerb, Beschäftigung / Arbeitsbeziehungen / Soziales, Landwirtschaft, Verkehr, Entwicklung, Personal und Verwaltung, Information / Kommunikation / Kultur / Audiovisuelle Medien, Umwelt / Nukleare Sicherheit / Katastrophenschutz , Wissenschaft / Forschung / Entwicklung, Telekommunikation / Informationsmarkt, Fischerei, Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen, Regionalpolitik, Energie, Kredit und Investitionen, Haushalt, Finanzkontrolle, Zoll und indirekte Steuern, allgemeine und berufliche Bildung / Jugend, Unternehmenspolitik / Handel / Tourismus / Sozialwirtschaft, Verbraucherpolitik
Generationenvertrag
Der Generationsvertrag ist ein Prinzip der deutschen Sozialpolitik. Es beinhaltet, dass die derzeitigen Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung den vorhergehenden Beitragszahlern die Rente finanzieren und die künftigen Beitragszahler über den Familienlastenausgleich sozial abgesichert sind.
Genossenschaften
Bei den Genossenschaften handelt es sich um Erwerbs- und Wirtschaftsvereinigungen mit dem Ziel der solidarischen Eigenhilfe. Genossenschaften verfügen über eine nicht geschlossene Mitgliederzahl und verfolgen einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Genossenschaftswesen
Das Genossenschaftswesen umfasst in Deutschland den genossenschaftlichen Sektor innerhalb der Marktwirtschaft.
Geringfügige Beschäftigung
Arbeitnehmer in sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen üben eine geringfügige Beschäftigung aus. Man bezeichnet es heute oftmals als 400-Euro-Job.
Geschäftsbanken
(1) Banken, die alle üblichen Bankdienstleistungen anbieten.
(2) Banken, die mit der Bundesbank Diskont- und Lombardzinsgeschäfte betreiben.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist eine deutsche Rechtsform und fällt unter die Personengesellschaften. Sie wird von mindestens zwei Personen gegründet, die einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen.
Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS)
Die GZS ist eine Processing-Gesellschaft, deren Zuständigkeit im Bereich der Abwicklung von EC- und Kreditkartenzahlungen liegt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine sehr beliebte deutsche Rechtsform und fällt unter die Kapitalgesellschaften. Sie verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro ausgestattet. Mit diesem Stammkapital haftet sie voll.
Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist ein Eigner eines Unternehmensanteils. Dieses Unternehmen beruht auf einem Gesellschaftsvertrag.
Gesellschaftssteuer
Die Gesellschaftssteuer wurde bereits 1992 wieder abgeschafft. Sie versteuerte den Kapitalverkehr bei der Zufuhr von Eigenkapital in ein Unternehmen und verteuerte damit die finanzielle Stärkung eines Unternehmens.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist die juristische Grundlage für die Gründung eines Unternehmens mit mehr als einem Gesellschafter. Er entspricht der Satzung bei den Kapitalgesellschaften und dem Statut bei den Genossenschaften.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das UWG ist ein Kernstück des deutschen Wettbewerbsrechts, welches dem Gewerbe- und Verbraucherschutz dient. Hierin ist der sittenwidrige Wettbewerb genauso verboten wie irreführende Werbung. Außerdem werden Sondertatbestände detailliert geregelt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
= Kartellgesetz
Mit dem GWB soll das Zustandekommen sowie der Missbrauch einer Marktmacht und einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen unterbunden werden. Es geht um das Kartellverbot, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht. Zuständig für die Anwendungen des GWB ist das Bundeskartellamt.
Gewerbe
Das Gewerbe stellt den Teil der Volkswirtschaft dar, in dem berufsmäßig aus erwerbswirtschaftlichen Gründen Sachgüter produziert und weiterverarbeitet werden.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Hierbei werden Unternehmensgewinne und -vermögen besteuert. Bis 1997 bestand die Gewerbesteuer aus zwei Steuerarten, der Gewerbeertrags- und der Gewerbekapitalsteuer. Inzwischen gibt es die Gewerbekapitalsteuer nicht mehr, da sie eine Substanzsteuer war, d. h. Unternehmen auch in ertragsschwachen Zeiten besteuert wurden.
Gewerkschaften
Arbeitnehmer formieren sich in Gewerkschaften, um ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern und dem Staat zu vertreten. Folgende Mittel und Institutionen stehen Gewerkschaften zur Interessenvertretung zur Verfügung: Tarifverhandlungen, Betriebsrat, Mitbestimmung in Aufsichtsräten, Sozialwahlen, Deutscher Gewerkschaftsbund, uvm.
Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV)
Die GuV bildet einen Teil des Jahresabschluss. In ihr werden die Aufwendungen den Erträgen gegenübergestellt. Ergebnis dieser Gegenüberstellung ist entweder ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag.
Giro
Als Giro bezeichnet man die Überweisung einer Geldsumme von einem Konto auf ein anderes. Dies kann schriftlich, per Scheck oder mündlich per Telefonbanking erfolgen. Girokonten dienen dem Zweck dieses bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Girosammelverwahrung
Hierbei handelt es sich um eine Aufbewahrungsform von Wertpapieren bei Banken oder der Bundesschuldenverwaltung. Der Kunde hat dabei nur noch Anspruch auf ein beliebiges Papier aus dem Wertpapierbestand der Bank, nicht auf ein durch eine Nummer identifizierbares Wertpapier. Dennoch fallen auch bei der Girosammelverwahrung Depotgebühren für den Kunden an, weil das Wertpapier immer noch physisch bei der Bank vorhanden ist. Bei der Bundesschuldenverwaltung, wo das Wertpapier nicht mehr materiell existiert, entfallen hingegen die Depotgebühren.
Globalisierung
Der Begriff Globalisierung bezeichnet als Sammelbegriff die Strukturveränderungen der Weltwirtschaft. Ziele der Globalisierung sind eine steigende Effizienz, die Erschließung von Märkten und die internationalen Verflechtungen von Unternehmen und Volkswirtschaften.
GmbH & Co.
Bei der GmbH & Co. handelt es sich um eine Rechtsform, die eine offene Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung beinhaltet. Unter den Gesellschaftern ist eine GmbH, deren Haftung begrenzt ist. Die restlichen oHG-Gesellschafter sind natürliche Personen und haften untereinander in unbegrenzter Höhe.
GmbH & Co.KG
Die Haftung ist bei der GmbH & Co.KG in zweierlei Weise eingeschränkt, weshalb sie einen eher schlechten Ruf genießt. Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage; der Komplementär ist eine GmbH, die nur in der Höhe ihres Stammkapitals haftet.
GmbH & Co.KGaA
Die GmbH & Co.KGaA ist im Prinzip das gleiche wie die GmbH & Co.KG, nur dass die Kommanditgesellschaft als Aktiengesellschaft organisiert ist. Die AG haftet also nur in Höhe ihres Grundkapitals, die GmbH in Höhe ihres Stammkapitals.
Going Public
Von Going Public spricht man, wenn ein inländisches Unternehmen an die Börse geht, um dort Aktien öffentlich zu platzieren.
Gold
Gold ist ein Edelmetall und wird seit mindestens 4000 Jahren als Zahlungsmittel verwendet.
Goldene Aktie
Hierbei handelt es sich um eine einzelne Aktie, die dem Aktieninhaber ein Vetorecht im Aufsichtsrat und damit in einem Unternehmen einräumt.
Goldene Bankregel
Die goldene Bankregel ist ein Grundsatz der Bankführung, bei dem sich die Struktur der Kreditfälligkeiten mit den Fälligkeiten der Einlagen decken soll. Es muss also eine gewisse Fristenkongruenz gegeben sein, um zahlungsfähig zu bleiben.
Goldene Bilanzregel
Hierbei handelt es sich um einen betriebswirtschaftlichen Grundsatz, der besagt, dass langfristig gebundene Vermögenswerte durch Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital finanziert werden sollen. Andererseits sollen kurzfristig gebundene Vermögenswerte mit kurzfristigen Mitteln finanziert werden. Auch hier kommt wieder die Fristenkongruenz zum Tragen.
Goldene Finanzierungsregel
Bei der goldenen Finanzierungsregel handelt es sich um einen betriebswirtschaftlichen Grundsatz, wonach langfristige Investitionen mit langfristigen Krediten getätigt werden sollen und kurzfristige Investitionen mit kurzfristigem Fremdkapital.
Grauer Kapitalmarkt
Beim Grauen Kapitalmarkt handelt es sich um einen Finanzmarkt, in dem mit riskanten Kapitalanlagepapieren, die hohe Zinsen versprechen, ein inoffizieller Handel betrieben wird.
Grenzüberschreitender Kapitalverkehr
Hierbei handelt es sich um einen Geld- oder Sachkapitaltransfer zwischen zwei Ländern.
Großbanken
Als Großbanken bezeichnet man die größten Banken eines Staates. In Deutschland zählen u. a. die Deutsche Bank, Dresdner Bank und die Commerzbank zu den Großbanken.
Gruppe der 7 (G-7)
Der Zusammenschluss G-7 bezieht sich auf die sieben bedeutendsten westlichen Industrieländer, die zusammen ca. 70% der Weltproduktion erbringen. In der G-7 wird über die weltwirtschaftliche Lage beraten und ökonomische wie wirtschaftspolitische Spannungen zwischen den Mitgliedsstaaten sollen abgebaut werden.
Online-Konzept www.unternehmensberatung-unas.de
Online-Marketing www.search-engine-optimization-seo.de
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